Verliebt, verlobt, verheiratet! Gut, ganz so einfach ist es nicht, denn zwischen Antrag, Junggesellen- bzw. Junggesellinnenabschied und der eigentlichen Hochzeit liegt oft ein langer Weg mit viel Planung, der Ihre Nerven gehörig auf die Probe stellen wird. Mit unserem heutigen Ratgeber auf Mittags-Pause.de, möchten wir Ihnen daher etwas unter die Arme greifen und uns einem Thema widmen, das im Zuge der Planungen manchmal vergessen wird: Sonderurlaub bei Hochzeit.
Gerade, wenn der Hochzeitstermin auf einen Arbeitstag fällt, dürfen Sie nicht vergessen Ihrem Arbeitgeber Bescheid zu sagen und sich frei zu nehmen. Doch wann gibt es eigentlich Sonderurlaub? Und wie viele Tage stehen einem eigentlich zu? Diese und weitere Fragen zum Thema Sonderurlaub bei Hochzeit beantworten wir nachfolgend!
Wann haben Sie ein Anrecht auf Sonderurlaub bei Hochzeit?
Als Arbeitnehmer haben Sie grundsätzlich zu verschiedenen Anlässen ein Recht auf Sonderurlaub – dies gilt laut § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auch bei Ihrer Hochzeit. Dieser Gesetzestext besagt, dass der Arbeitnehmer im Falle eines außergewöhnlichen, familiären Ereignisses einen Anspruch auf Sonderurlaub hat.
Gut zu wissen: Diese Regelung betrifft nicht nur Ihre Hochzeit, sondern auch die Ihrer Kinder. Genauso ist nicht nur der Tag der Eheschließung davon betroffen, auch für Jubiläen wie die Silberhochzeit oder die Goldene Hochzeit können Sie Sonderurlaub beantragen.
Wie viele Tage Sonderurlaub bekommt man, wenn man heiratet?
Im Falle einer anstehenden Hochzeit haben Sie als Arbeitnehmer Anspruch auf wenigstens einen Tag Sonderurlaub. In einigen Fällen kann aber auch im Arbeits- oder Tarifvertrag eine abweichende Regelung getroffen worden sein, die möglicherweise sogar mehr als nur einen Tag Sonderurlaub gewährt. Es lohnt sich also einen Blick dort hinein zu werfen.
Wann kann der Sonderurlaub bei Hochzeit verwehrt werden?
Aufgrund des gesetzlichen Anrechts, kann Ihr Arbeitgeber den Sonderurlaub nicht verwehren, wenn die Hochzeit Sie oder eines Ihrer Kinder betrifft. Lediglich die Dauer ist gesetzlich nicht geregelt und kann daher von Fall zu Fall unterschiedlich sein.
Aber Achtung: Der Antrag auf Sonderurlaub kann sehr wohl abgelehnt werden, wenn es sich um die Hochzeit eines guten Freundes oder der einer entfernten Verwandten, wie zum Beispiel Ihrer Cousine, handelt.
Fazit: Regelungen beachten und Sonderurlaub bekommen
Wenn Sie als Arbeitnehmer durch Ihre Hochzeit oder die Ihres Kindes daran gehindert werden, Ihrer Arbeitsverpflichtung nachzukommen, haben Sie ein Anrecht auf einen Tag Sonderurlaub. Bei der Hochzeit weiterer Personen muss der Arbeitgeber Ihrem Antrag allerdings nicht stattgeben. Außerdem muss der Tag der Hochzeit auf einen regulären Arbeitstag fallen, an dem Sie normalerweise Ihrer Arbeit nachzukommen verpflichtet wären. Haben Sie an diesem Tag ohnehin schon Urlaub oder fällt er auf einen arbeitsfreien Tag, dann haben Sie auch kein Anrecht auf Sonderurlaub.
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