Selbst wenn man seinem Arbeitsgeber gerne den Rücken kehrt – den Arbeitsvertrag kündigen ist ein leidiges Thema. Man muss Fristen beachten, akkurat formulieren und auch die „persönliche Komponente des Kündigens“ macht vielen zu schaffen. Da Vorgesetzte auch nur Menschen sind, fassen sie Kündigungen häufig nicht ganz so professionell auf wie man das in Karrieremagazinen liest. Kündigungen laufen darum schnell Gefahr, auf die emotionale Schiene abzudriften. Vermeiden lässt sich dies vermutlich niemals hundertprozentig, aber zumindest kann man als Arbeitnehmer einige Kündigungs-Tipps beachten, die helfen, den Arbeitsvertrag professionell zu kündigen.
Arbeitsvertrag kündigen – Voraussetzungen und Fristen
Wer den Sonderweg einer fristlosen Kündigung anstrebt, sollte wissen, dass diese nur mit einem schwerwiegenden Grund wirksam ist. Dieser muss im Kündigungsschreiben erläutert werden, während man bei einer fristgerechten Kündigung keine Begründung angeben muss.
Üblicherweise sagt man seinem Arbeitsgeber mittels einer fristgerechten Kündigung auf Wiedersehen und beachtet die spezifische, im Arbeitsvertrag festgehaltene Kündigungsfrist. Diese Frist gilt übrigens für die Kündigung seitens des Arbeitnehmers. Möchte der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen, ist er an gestaffelte Fristen gebunden, die sich an der Dauer des Arbeitsverhältnisses orientieren.
Im Überblick:
Der Arbeitnehmer kündigt – es gilt die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist.
Der Arbeitgeber kündigt – es gelten folgende Fristen:
- 2 Jahre Arbeitsverhältnis: 1 Monat Frist zum Ende eines Kalendermonats
- 5 Jahre Arbeitsverhältnis: 2 Monat Frist zum Ende eines Kalendermonats
- 8 Jahre Arbeitsverhältnis: 3 Monat Frist zum Ende eines Kalendermonats
- 10 Jahre Arbeitsverhältnis: 4 Monat Frist zum Ende eines Kalendermonats
- 12 Jahre Arbeitsverhältnis: 5 Monat Frist zum Ende eines Kalendermonats
- 15 Jahre Arbeitsverhältnis: 6 Monat Frist zum Ende eines Kalendermonats
- 20 Jahre Arbeitsverhältnis: 7 Monat Frist zum Ende eines Kalendermonats
Arbeitsvertrag kündigen – die Basics
Eine rechtswirksame Kündigung muss schriftlich erfolgen und handschriftlich unterzeichnet sein. Verschickt man sie per Post, sollte man als Mittel das Einschreiben mit Rückschein wählen, um einen Beleg der fristgerechten Kündigung vorweisen zu können. Derjenige, der kündigt, muss nämlich im Zweifelsfall nachweisen, dass die Frist eingehalten wurde. Wenn man sein Kündigungsschreiben dem Chef persönlich vorlegt, sollte man dieses in zweifacher Ausfertigung bereithalten: Eine Version für den Arbeitsgeber, die andere für die eigenen Unterlagen, versehen mit dem Vermerk „Zur Kenntnis genommen“ plus Datum und Unterschrift des Vorgesetzten.
Die Form
Grundsätzlich muss ein Kündigungsschreiben folgende Daten enthalten:
Vertragspartner:
Die Daten des Absenders (Name, Anschrift) sowie die Daten des Empfängers (Firmenname, konkreter Ansprechpartner, Anschrift). Man muss darauf achten, die Vertragspartner zu benennen, die den Arbeitsvertrag tatsächlich geschlossen haben.
Datum und Ort müssen genannt sein.
Der Text:
Der Text kann recht simpel sein. Wichtig ist aber, dass man den Zeitpunkt nennt, an dem die Kündigung wirksam wird. Der Grund der Kündigung kann, muss aber nicht genannt werden, sofern sie fristgerecht erfolgt.
Am Schluss folgt eine handschriftliche Unterschrift.
Ein Beispiel:
Arbeitnehmer Ort, Datum
Anschrift
Arbeitgeber
Personalabteilung / Absprechpartner
Anschrift
Betreff: Kündigung meines Arbeitsvertrages vom xx.xx.xx
Anrede,
hiermit kündige ich den oben genannten Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum xx.xx.xx.
(Aus privaten / familiären… Gründen habe ich mich entschlossen, das Arbeitsverhältnis nicht länger fortzuführen.)
Zeitgleich beantrage ich die verbleibenden xx Tage meines Jahresurlaubes. Daraus ergibt sich der xx.xx.xx als mein letzter Arbeitstag.
Bitte senden Sie mir meine Arbeitspapiere sowie ein qualifiziertes Zeugnis an die oben aufgeführte Adresse / an folgende Adresse: Anschrift.
(Ich bedanke mich für die angenehme Zusammenarbeit und wünsche Ihnen und Ihrem Unternehmen weiterhin viel Erfolg.)
Mit freundlichen Grüßen
Handschriftliche Unterschrift
Wie sag’ ich es dem Chef?
In großen Unternehmen sind Kündigungen gewissermaßen an der Tagesordnung; dementsprechend professionell wird eine Kündigung abgehandelt. Schwieriger stellt sich eine Kündigung in einer kleinen Firma dar, in der die Distanz zum Chef eher gering ist. Da Arbeitgeber oftmals emotionaler reagieren als man denken mag, empfiehlt sich eine genaue Analyse der Situation, bevor man seine Pläne dem Chef unterbreitet. Für einen Arbeitgeber ist die Kündigung eines Mitarbeiters mitunter sehr ärgerlich. War er mit der Arbeit seines Angestellten zufrieden, wird der Weggang dieser Person eine Lücke hinterlassen, die man nicht so schnell stopfen kann.
Man muss sich vor Augen halten, dass Arbeitgeber wie Arbeitnehmer in erster Linie eigene Interessen verfolgen. Gleichgültig, wie freundschaftlich das Verhältnis zum Arbeitgeber sein mag – es empfiehlt sich, sich innerlich auf das Gespräch vorzubereiten, eventuell sogar mit jemandem zu üben: Wie kommt das an, was ich sage? Mache ich versteckte Vorwürfe? Soll ich Verständnis für die Situation des anderen zeigen?
Ein Patentrezept gibt es nicht. Jedoch sollte man sich vorher genau überlegen, was man preis gibt und was nicht. Obgleich man keine Gründe für die Kündigung nennen muss, fragen Arbeitgeber doch häufig nach; viele möchten auch wissen, welche beruflichen Pläne man nun verfolgt. Das können ehrlich gemeinte Fragen sein, um sich selbst zu reflektieren oder Interesse zu zeigen, aber auch negative Konsequenzen können die Folge sein.
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