Das Horror-Szenario eines jeden Reisenden: Sie haben eine Flugreise mit mehreren Stops vor sich und verpassen Ihren Anschlussflug, weil Ihr voriger Flug bereits Verspätung hatte. Dann heißt es warten und mit einer häufig enormen Verspätung am Zielflughafen ankommen. Die gute Nachricht für Reisende: In vielen Fällen hat man ein Recht auf Entschädigung, wenn man seinen Anschlussflug verpasst. Dies kann zwischen 250 und 600 Euro ausmachen.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein verpasster Anschlussflug auf einer Mehr-Stopp-Flugreise entschädigungsfähig ist?
Damit Ihnen ein Anspruch zusteht, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Alle Flüge müssen aus einer Buchung stammen. Haben Sie die Flüge einzeln gebucht, gibt es leider kein Recht auf Entschädigung. Zudem muss die die Flugstörung gemäß der Verordnung (EG) 261 entschädigungspflichtig sein. Ist eine Fluggesellschaft danach für eine verpasste Verbindung verantwortlich ist, muss sie normalerweise auch für alle weiteren Flüge derselben Reise aufkommen, selbst wenn diese vor der Unterbrechung stattfanden. Auch für alle späteren von der Störung betroffenen Flüge kann Sie belangt werden auch wenn diese mit einer anderen Fluggesellschaft erfolgten oder hätten erfolgen sollen.
Wann habe ich nach der Verordnung (EG) 261 ein Recht auf Entschädigung?
Dafür müssen Sie Ihr Ziel mehr als drei Stunden später als geplant erreicht habt. Entscheidend ist dabei die Ankunftszeit. Zudem muss die Fluggesellschaft auch für die Flugverspätung verantwortlich sein, z.B. wegen erkrankten Personals oder einer technischen Störung. Daneben muss der Flug innerhalb der EU starten, was bei jeder Fluggesellschaft gilt, oder landen, was nur bei Fluggesellschaften mit Sitz in der EU gilt. Auch müssen Sie für Ihren Flug rechtzeitig eingecheckt haben. Der Anspruch kann bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
Gibt es Ausnahmen?
Liegen „außergewöhnliche Umstände“ als Grund Grund für die Flugverspätung vor, kann die Fluggesellschaft nicht haftbar gemacht werden. Darunter fallen u.a. Naturereignisse, wie Blitzeinschläge, Streiks vom Flughafenmitarbeitern und Fluglotsen, medizinische Notfälle, Einschränkungen bei der Flugsicherung, plötzlich auftretende Funktionsstörungen des Flughafenradars, Sabotageakte, politische Unruhen und Terroranschläge.
Was bekomme ich als Entschädigung?
Je nach Länge und Ort des Start- und Ankunftsflughafens haben Sie ein Recht auf Entschädigung von 250 bis 600 Euro. Wenn Sie am Flughafen aufgrund eines verpassten Anschlussfluges festsitzen, haben Sie außerdem ein Recht auf Mahlzeiten, Erfrischungsgetränke sowie zwei Telefonate, E-Mails o. ä.
Und wie hole ich mir mein Geld zurück?
Zunächst sollten Sie noch einmal prüfen lassen, ob Sie wirklich einen Anspruch auf Entschädigung haben. Dazu empfiehlt sich eine kostenlose Ersteinschätzung auf Seiten wie Airhelp, die darauf spezialisiert sind, Rechte von Fluggästen durchzusetzen. Falls Sie einen Anspruch haben, kann Ihnen Airhelp zudem dabei helfen, diesen – wenn nötig auch vor Gericht – durchzusetzen. Dies erhöht Ihre Erfolgschancen enorm. Hilfreich ist für den Prozess dabei, wenn Sie alle mit dem Flug in Verbindung stehenden Dokumente gesammelt haben und auch weitere Beweise für die Verspätung und den verpassten Anschlussflug nachweisen können. Lassen Sie sich daher unbedingt eine schriftliche Bestätigung am Flughafen geben und machen Sie z.B. Beweisfotos von den Anzeigetafeln. Auch die Kontaktdaten anderer Reisender mit dem gleichen Problem können weiterhelfen.
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